In Westfalen bedeutete der Empfang des Brautwerbers mit einem dick bestrichenen Butterbrot die Ablehnung des Antrags. In Tirol und Baden stieß der Werber auf eine Zusage, wenn er gebackene Strauben angeboten bekam. In Oberbayern wurde als Zeichen der Zustimmung ein üppiger Scharren gereicht. Im schwedischen Gotland erhielt der Werber bei Zustimmung einen süßen Reisbrei, die Freiergrütze, bei Ablehnung musste er hungrig das Weite suchen. In England erhielt er als Pfand den Wedding Cake, in Holland überreichte man ihm den Hylikmaker, einen Honigkuchen. Wurde dieser Kuchen in einem Korb übergeben, bedeutete dies die Ablehnung des Antrags.
Im Königreich Polen wurde um die Hand eines jungen Mädchens angehalten, indem der Brautwerber mit den Männern der Familie des zukünftigen Bräutigams die Familie des Mädchens mit einer Flasche Wodka besuchte und um Gläser bat. Das Mädchen bekundete seine Zustimmung, indem es ein Glas leerte; die Eltern erklärten ihr Einverständnis, indem der Vater als nächstes trank, während die Mutter den Besuchern eine Fleischsuppe oder eine leichte Mahlzeit servierte. In anderen Fällen hatte man die Wodkaflasche mit einem Kranz versehen. Der Antrag galt als angenommen, wenn das Mädchen den Kranz abnahm und behielt.
In den Karpaten wurde die Wodkaflasche mit einer roten Schleife und evtl. zusätzlich mit einem grünen Zweig geschmückt und als Geschenk überreicht. Erhielt der Werber im Gegenzug ebenfalls ein Geschenk, so bedeutete dies die Annahme des Antrags.